Alle Vorsitzenden und deren Stellvertreter der Klassenelternschaft bilden den Schulelternrat, der die Zentrale der Elternarbeit darstellt. Aufgaben sind die Erörterung aller die Schule betreffenden Fragen, sowie die Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger.
Der Schulelternrat wählt den Vorstand sowie die Vertreter für den Schulvorstand, Gesamtkonferenzen und für die Fachkonferenzen.
Der Schulelternrat wählt die Mitglieder des Stadtelternrates. Die Wahlperiode aller gewählten Vertreter, sowie des Vorstands beläuft sich auf 2 Jahre.